02 Jun Beleuchtungskonzept
Das im Kulturausschuss am 20.05.2021 beschlossene Beleuchtungskonzept (Drucksache Nr. 151 / XI) soll auch mit kurzfristigen Maßnahmen (binnen eines Jahres) und mittelfristigen Maßnahmen (binnen eines Zeitkorridors von drei Jahren) umgesetzt werden.
In der Diskussion des Kulturausschusses wurde deutlich, dass sich die Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes nicht allein auf zukünftige Entwicklungen und entsprechende Baumaßnahmen beziehen darf sondern auch zeitnahe Akzente setzen muss. So wäre eine kurzfristige Maßnahme in der Innenstadt Ausdruck des politischen Willens für eine verbesserte Aufenthaltsqualität sowie eines Neuaufbruchs nach den bedrückenden Auswirkungen der Coronapandemie. Nicht zuletzt hätte dies auch eine wirtschaftsfördernde Wirkung, die dem Einzelhandel dienen kann.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, dass der Rat beschließen möge, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob es möglich ist, aus vorhandenen Haushaltsmitteln zügig mit ersten Maßnahmen zu starten. Für solche Maßnahmen, die nicht aus vorhandenen Haushaltsmitteln realisiert werden können, einen Kostenrahmen zu ermitteln und diesen den Fraktionen zur weiteren Abstimmung vorzustellen.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Georg Hiob: „Das Beleuchtungskonzept ist eine zukunftsweisende und wichtige Grundlage für die Entwicklung unsere Stadt, welches die Lebensqualität der Klever Bürger steigert und das charmante Bau- und Platzkulturgut in Kleve stärker zur Geltung kommen lässt. Eine kurzfristige, teilweise, Umsetzung in der Innenstadt, könnte ein Lichtblick für den von Corona gebeutelten Handel der Innenstadt sein.“